AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMER (SIEHE UNTEN)

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VERBRAUCHER

§ 1 Geltung

(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Sägewerk Groetsch GmbH mit Sitz in Gemünden am Main (nachfolgend auch „Groetsch GmbH“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Das gilt auch für Bestellungen über den Onlineshop p606751.webspaceconfig.de (nachfolgend auch „Onlineshop“ genannt). Diese Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Groetsch GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) schließt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftraggeber ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist.

(2) Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Angebote und Preisangaben im Onlineshop, in Prospekten, Anzeigen und in anderem Werbematerial.

(2) Angebote, die der Kunde nicht über den Onlineshop abgegeben hat, kann die Groetsch GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Groetsch GmbH und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Durch Aufgabe einer Bestellung über den Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Die Groetsch GmbH kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Die Groetsch GmbH wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als  angenommen, sobald die Groetsch GmbH gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme der Groetsch GmbH zustande.

(4) Bei der Bestellung über den Onlineshop ist jeder Kunde berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung im Onlineshop zur Verfügung gestellt bzw. mitgeteilt werden, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden.

(5) Angaben der Groetsch GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(6) Die Groetsch GmbH  behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Groetsch GmbH  weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Groetsch GmbH diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise der Groetsch GmbH verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer aufgerechnet werden. Versandkosten, Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert die Groetsch GmbH gegen Vorkasse mittels des Zahlungsdienstes PayPal oder mittels Vorabüberweisung. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung von der Groetsch GmbH.

(3) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist.

(2) Sämtliche bei der Bestellung angegebene oder sonst vereinbarte Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

(3) Sofern Versendung vereinbart wurde, ist für die Einhaltung des Versandtermins allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.

(4) Die Groetsch GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Groetsch GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Groetsch GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Groetsch GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Groetsch GmbH vom Vertrag zurücktreten.

(5) In dem Fall, dass der Lieferant der Groetsch GmbH Ware, die auf dem Bestellformular bzw. im Onlineshop als „nicht vorrätig“ angegeben wurde, nicht rechtzeitig liefert, verlängert sich die jeweils nach dieser Ziffer 4 maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, die Groetsch GmbH hat die Verzögerung der Lieferung durch den Lieferanten nicht zu vertreten und hat die Ware unverzüglich nachbestellt.

(6) Falls die Ware aus einem der in Absatz 4 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird die Groetsch GmbH dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei dem Lieferanten verfügbar, ist die Groetsch GmbH zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird die Groetsch GmbH dem Kunden seine geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.

(8) Die Groetsch GmbH ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei die Groetsch GmbH die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Versicherung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die Groetsch GmbH die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigen Ermessen.

(2) Die Groetsch GmbH schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und ist für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

(3) Die Sendung wird von der Groetsch GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

(1) Bei Mängeln der gelieferten Ware stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Die Haftung der Groetsch GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung der Groetsch GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.d § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Ausgeschlossen ist die Haftung der Groetsch GmbH außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Groetsch GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Groetsch GmbH hinweisen und die Groetsch GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Groetsch GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern die Groetsch GmbH vom Vertrag zurückgetreten ist.

§ 8 Datenverwendung

(1) Die Groetsch GmbH darf die, die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrags erforderlich ist und solange die Groetsch GmbH zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

(2) Die Groetsch GmbH behält sich vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunftsstellen zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Die Groetsch GmbH wird auch sonst personenbezogene Daten des Kunden nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weitergeben, ausgenommen es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.

(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem Paragraphen genannten Zwecken ist der Groetsch GmbH nicht gestattet.

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR UNTERNEHMER

§ 1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen, Kaufverträge, Dienstleistungen und Angebote der Sägewerk Groetsch GmbH mit Sitz in Gemünden am Main (nachfolgend auch „Groetsch GmbH“ genannt) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Das gilt auch für Bestellungen über den Onlineshop p606751.webspaceconfig.de (nachfolgend auch „Onlineshop“ genannt). Diese Lieferbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Groetsch GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) schließt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftraggeber ein Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(2) Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(3) Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Groetsch GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Groetsch GmbH ausdrücklich in schriftlicher Form den Geschäftsbedingungen des Auftraggebers zugestimmt hat. Selbst wenn die Groetsch GmbH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Dies gilt auch für Angebote im Onlineshop.

(2) Angebote, die der Kunde nicht über den Onlineshop abgegeben hat, kann die Groetsch GmbH innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang annehmen. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen der Groetsch GmbH und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(3) Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Die Groetsch GmbH kann das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen. Die Groetsch GmbH wird dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als angenommen, sobald die Groetsch GmbH gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklärt oder die Ware absendet. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit der Annahme durch die Groetsch GmbH zustande.

(4) Angaben der Groetsch GmbH zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

(5) Die Groetsch GmbH behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Groetsch GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen der Groetsch GmbH diese Gegenstände vollständig an diesen zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise der Groetsch GmbH verstehen sich als Nettopreise, zu denen die gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer aufgerechnet werden. Versandkosten, Zölle und ähnliche Abgaben hat der Kunde zu tragen.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, liefert die Groetsch GmbH gegen Vorkasse mittels des Zahlungsdienstes PayPal oder mittels Vorabüberweisung. Der Auftraggeber erhält eine Rechnung von der Groetsch GmbH.

(3) Dem Auftraggeber steht neben den Möglichkeiten nach Absatz 2 auch die Möglichkeit einer Lieferung auf Ziel zur Verfügung. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag innerhalb von dreißig Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei der Groetsch GmbH. Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Leistet der Auftraggeber bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % p. a. zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(4) Im Fall von Absatz 4 ist die Groetsch GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Groetsch GmbH durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Angegebene Fristen und Termine für den Versand der Ware gelten stets nur annähernd und dürfen daher um bis zu zwei Werktage überschritten werden. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist.

(2) Sämtliche bei der Bestellung angegebene oder sonst vereinbarte Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung vereinbart ist, am Tag des Zustandekommens des Kaufvertrages.

(3) Sofern Versendung vereinbart wurde, ist für die Einhaltung des Versandtermins allein der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.

(4) Die Groetsch GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die Groetsch GmbH nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Groetsch GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Groetsch GmbH vom Vertrag zurücktreten.

(5) In dem Fall, dass der Lieferant der Groetsch GmbH Ware, die auf dem Bestellformular bzw. im Onlineshop als „nicht vorrätig“ angegeben wurde, nicht rechtzeitig liefert, verlängert sich die jeweils nach dieser Ziffer 4 maßgebliche Lieferfrist bis zur Belieferung durch den Lieferanten zuzüglich eines Zeitraums von drei Arbeitstagen, höchstens jedoch um einen Zeitraum von drei Wochen, vorausgesetzt, die Groetsch GmbH hat die Verzögerung der Lieferung durch den Lieferanten nicht zu vertreten und hat die Ware unverzüglich nachbestellt.

(6) Falls die Ware aus einem der in Absatz 4 genannten Gründe nicht oder nicht rechtzeitig lieferbar ist, wird die Groetsch GmbH dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht bei dem Lieferanten verfügbar, ist die Groetsch GmbH zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts wird die Groetsch GmbH dem Kunden seine geleisteten Zahlungen unverzüglich erstatten. Die gesetzlichen Rechte des Kunden wegen Lieferverzuges werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt, wobei der Kunde Schadensersatz nur nach besonderer Maßgabe der Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen kann.

(8) Die Groetsch GmbH ist zu Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt, wobei die Groetsch GmbH die dadurch verursachten zusätzlichen Versandkosten trägt.

§ 5 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Versicherung, Gefahrübergang, Abnahme

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt die Groetsch GmbH die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigen Ermessen.

(2) Die Groetsch GmbH schuldet nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen, es sei denn, die Groetsch GmbH hat sich zur Montage des Kaufgegenstands beim Kunden verpflichtet. Eine genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die Groetsch GmbH noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Groetsch GmbH dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

(4) Die Sendung wird von der Groetsch GmbH nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

§ 6 Gewährleistung, Sachmängel

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

(2) Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der Groetsch GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge gegenüber der Groetsch GmbH nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Groetsch GmbH ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Groetsch GmbH zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Groetsch GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

(3) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Groetsch GmbH nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

(4) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Groetsch GmbH, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

(5) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Groetsch GmbH aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Groetsch GmbH nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Groetsch GmbH bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen die Groetsch GmbH gehemmt.

(6) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung der Groetsch GmbH den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(7) Eine im Einzelfall mit dem Auftraggeber vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.

§ 7 Schutzrechte

(1) Die Groetsch GmbH steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.

(2) In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Groetsch GmbH nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraums nicht, ist der Auftraggeber berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis angemessen zu mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Lieferbedingungen.

(3) Bei Rechtsverletzungen durch von der Groetsch GmbH gelieferter Produkte anderer Hersteller wird die Groetsch GmbH nach ihrer Wahl ihre Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen die Groetsch GmbH bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.

§ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Die Haftung der Groetsch GmbH auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.

(2) Die Groetsch GmbH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Mängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

(3) Soweit die Groetsch GmbH gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Groetsch GmbH bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind.

(4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht des Verkäufers für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von EUR 10.000 je Schadensfall (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Groetsch GmbH.

(6) Soweit die Groetsch GmbH technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

(7) Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Groetsch GmbH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.d § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

(8) Ausgeschlossen ist die Haftung der Groetsch GmbH außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Dies gilt jedoch nicht im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Die Groetsch GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.

(2) Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Groetsch GmbH.

(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 8) im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern.

(4) Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

(5) Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der Groetsch GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die Groetsch GmbH ab. Die Groetsch GmbH nimmt die Abtretung an. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie zB. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Groetsch GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die  abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die Groetsch GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(6) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der Groetsch GmbH hinweisen und die Groetsch GmbH auch unverzüglich benachrichtigen, damit diese ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann.

(7) Die Groetsch GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei der Groetsch GmbH.

(8) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, (Verwertungsfall) ist die Groetsch GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern die Groetsch GmbH vom Vertrag zurückgetreten ist.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen der Groetsch GmbH und dem Auftraggeber nach Wahl der Groetsch GmbH Gemünden am Main oder der Sitz des Auftraggebers. Für Klagen gegen die Groetsch GmbH ist in diesen Fällen jedoch Gemünden am Main ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen der Groetsch GmbH und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

§ 11 Datenverwendung

(1) Die Groetsch GmbH darf die die jeweiligen Kaufverträge betreffenden Daten verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Kaufvertrags erforderlich ist und solange die Groetsch GmbH zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.

(2) Die Groetsch GmbH behält sich vor, persönliche Daten des Kunden an Auskunftsstellen zu übermitteln, soweit dies zum Zweck einer Kreditprüfung erforderlich ist, vorausgesetzt, der Kunde erklärt sich hiermit im Einzelfall ausdrücklich einverstanden. Die Groetsch GmbH wird auch sonst personenbezogene Daten des Kunden nicht ohne das ausdrücklich erklärte Einverständnis des Kunden an Dritte weitergeben, ausgenommen es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.

(3) Die Erhebung, Übermittlung oder sonstige Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Kunden zu anderen als den in diesem Paragraphen genannten Zwecken ist der Groetsch GmbH nicht gestattet.